Die BIA Gruppe mit Sitz in Solingen ist ein internationaler Automobilzulieferer. Wir fertigen Kunststoffbauteile und verchromen diese im galvanischen Verfahren. Damit beliefern wir nahezu alle großen Automobilhersteller in Europa sowie einige japanische und chinesische Hersteller.
BIA ist mit rund 800 Mitarbeitern am Standort einer der größten privaten Arbeitgeber in Solingen.
Die BIA Anlagen entsprechen modernsten Standards und
erfüllen selbstverständlich sämtliche Umweltauflagen. Darüber hinaus ist es
unternehmerisches Selbstverständnis von BIA, die eigenen Prozesse und Verfahren
kontinuierlich zu optimieren. So leisten wir einen wertvollen Beitrag zum
Umwelt- und Ressourcenschutz. Unsere Galvaniken setzen
diesbezüglich in der ganzen Branche Maßstäbe – und das weltweit.
Als Betreiber von Galvanikanlagen ist BIA als Störfallbetrieb klassifiziert. In unserer Anwohnerbroschüre finden Sie wichtige Informationen dazu.
Unsere Verantwortung innerhalb der Gesellschaft nehmen wir überdies nicht nur auf dem Gebiet des Umwelt- und Ressourcenschutz sehr ernst. Wir engagieren uns auch vielfältig in sozialen Projekten sowie für den Breitensport. Der Fokus unserer Förderungen liegt dabei vor allem auf lokalen Einrichtungen und Vereinen der Kinder- und Jugendarbeit. Einen Überblick über unser Engagement finden Sie hier.
Die BIA Kunststoff- und Galvanotechnik GmbH & Co. KG ist gemäß Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet. Das Gesetz enthält umfangreiche Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern (hinsichtlich Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers, des Schutzes vor Repressalien etc.).
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt u. a. die Meldung, Dokumentation und zielgerichtete Bearbeitung von Verstößen sowie den Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien. Von dem Gesetz umfasst werden tatsächliche oder potenzielle Verstöße, einschließlich begründeter Verdachtsmomente, die bereits begangen
wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden sowie Versuche der Verschleierung solcher Verstöße.
Meldeberechtigt sind nach Hinweisgeberschutzgesetz alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.
Weitere Informationen sowie die Datenschutzbestimmungen zum Hinweisgeberschutz finden Sie auf unserer Meldeplattform: